Immobilien und Facilities - Management und Technik

Studienbeginn vor WS20/21 (Masterstudiengang Facility Management)

Mit der Akkreditierung des Masterstudiengangs "IFMT" ergeben sich Änderungen für Studierende, die ihr Studium vor dem WS20/21 unter der Bezeichnung "Facility Management" aufgenommen haben.

Die relevantesten Änderungen sind bereits zusammengestellt worden. Weitere Änderungen werden derzeit  übersichtlich aufgearbeitet und Dir in Kürze auf dieser Seite bereitgestellt. Bitte informiere Dich regelmäßig auf dieser Informationsseite.

Die besprochenen Hinweise im Rahmen der digitalen Informationsveranstaltung können weiterhin über den Virtual Classroom Big Blue Button im OLAT-Kurs "TUK_FAQ_Reakkreditierung IFMT" abgerufen werden. Die Zugangsdaten habt Ihr bereits per Mail über den fm-stud-Verteiler erhalten.

Uns ist bewusst, dass mögliche Fragen erst zum kommenden Wintersemester aufkommen. Aus diesem Grund haben wir eine entsprechende Sprechstunde – Mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet. Zu dieser Zeit werden wir insbesondere individuelle Fragen beantworten. Die Sprechstunde startet ab 01.07.2020.

FAQ - relevante Änderungen

Ab wann treten die Änderungen in Kraft?

Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung der neuen Prüfungsordnung im Verkündungsblatt der Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft und gelten erstmals für Prüfungen, die dem Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/2021 zugeordnet sind.

Hierzu ist ein Senatsbeschluss erforderlich. Der Senat wird im Juli 2020 tagen und über die Prüfungsordnung entscheiden. Bis zur Verkündung gelten daher alle aufgezeigten Änderungen vorerst unter Vorbehalt!

Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Auch für Dich wird die neue Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Immobilien und Facilities - Management und Technik" gelten. 

Relevant sind dabei die in §25 Abs. 2 folgenden Übergangsbestimmungen:

  • unabhängig der in § 5 Abs.2 sowie § 16 Abs. 5 gelisteten Leistungspunkte, gelten Prüfungsformen und Umfang der Leistungspunkte pro Modul/Veranstaltung nach Anhang 1b.

    Studienverlauf, Modulbezeichnungen, Studienleistungen, Prüfungsvorleistungen, der Umfang von Leistungspunkten etc. können im Vergleich zum akkreditierten IFMT-Masterstudiengang variieren. Für Dich gelten diesbezüglich alle in Anhang 1b aufgelisteten Regelungen.

  • Zur Vergleichbarkeit von Bachelorstudienabschlüssen müssen zukünftige Studierende des Masterstudiengangs IFMT„Grundlagen der Programmierung“ nachweisen. Diese Regelung findet für Dich keine Anwendung.

  • Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2020/2021 in den Studiengang immatrikuliert haben, können bis zum 02. Oktober 2020 eine schriftliche Erklärung an den Prüfungsausschuss richten, dass sie in die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Immobilien und Facilities – Management und Technik überführt werden möchten. Ein Rückwechsel in die Masterprüfungsordnung für den Studiengang Facility Management vom 27. Juli 2015 (Verkündungsblatt der TU Kaiserslautern Nr. 4 vom 15.09.2015, S. 52) in der Fassung vom 13.11.2017 (Verkündungsblatt Nr. 6 vom 06.12.2017, S. 49) ist nicht möglich.

 

Ist ein Wechsel in den Masterstudiengang IFMT möglich?

Ja. Die Übergangsbestimmung der Master-PO IFMT §25 Abs. 3 erlaubt mit entsprechender schriftlichen Erklärung bis zum 02. Oktober 2020 einen Wechsel in die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs IFMT:

Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2020/2021 in den Studiengang immatrikuliert haben, können bis zum 02. Oktober 2020 eine schriftliche Erklärung an den Prüfungsausschuss richten, dass sie in die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Immobilien und Facilities – Management und Technik überführt werden möchten. Ein Rückwechsel in die Masterprüfungsordnung für den Studiengang Facility Management vom 27. Juli 2015 (Verkündungsblatt der TU Kaiserslautern Nr. 4 vom 15.09.2015, S. 52) in der Fassung vom 13.11.2017 (Verkündungsblatt Nr. 6 vom 06.12.2017, S. 49) ist nicht möglich.

WICHTIG: Ein Wechsel in den Masterstudiengang IFMT hat zur Folge, dass alle Pflicht- und Wahlmodule nach Anhang 1a absolviert werden müssen (bitte siehe vorerst Modulhandbuch/Modulübersicht Master IFMT). Ein solcher Wechsel der Prüfungsordnung richtet sich demnach vornehmlich an Studierende, die derzeit Leistungen aus dem Masterstudium "Facility Management" entweder im Rahmen einer Doppeleinschreibung oder vorgezogener Masterleistungen erbringen. Falls Du einen Wechsel in Betracht ziehen solltest, raten wir zu einem vorherigen Gespräch mit der Fachstudienberatung.

Welchen Abschluss erlange ich?

Ohne Wechsel in den Masterstudiengang IFMT wirst Du mit erfolgreichem Absolvieren Deiner Masterpüfung den Abschluss Master of Science - Facility Management erhalten.

Die Unterteilung des Wahlbereichs in die Bereiche "Fläche und Infrastruktur" und "Mensch und Organisation" ist aufgehoben. Auf diese Weise soll mehr Freiraum für ein selbstgestaltendes Studium und individuelle Präferenzen geschaffen werden.

Für die Belegung von Wahlfächern gilt weiterhin der Wahflachkatalog.Dieser beinhaltet eine Auswahl an Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der TUK, die als Wahlfächer anerkannt sind. Weitere Veranstaltungen können auf Antrag im Fachbereichsrat genehmigt werden. Anträge werden zu Beginn eines Semesters vom Fachbereichsrat beschlossen und sind per Formblatt bis 14 Tage vor Vorlesungsbeginn zu stellen, um frühzeitig Klarheit zu bekommen (Anprechperson ist Annette Reincke). Außerdem kannst Du dem Katalog die wesentlichen Informationen zu den entsprechenden Veranstaltungen entnehmen (z. B. Anzahl der Leistungspunkte, Kennung etc.).

Sind die zugehörigen Prüfungsleistungen bei einem Wechsel anrechenbar?

Die zugehörigen Teilmodulprüfungen wurden mit der Reakkreditierung anderen Modulen zugeordnet. Entsprechend bestandene Prüfungsleistungen wie auch entsprechende Fehlversuche werden wie folgt angerechnet:

Klausur Dokumentation und Betreiberverantwortung für die Klausur Dokumentation und DD. Für das "neue" Modul  "Dokumentation und Business Intelligence" ist zur Vervollständigung ggf. noch eine Studienleistung zu der Lehrveranstaltung "IT im Immobilien- und Facility Management" zu erbringen. 

Die Projektarbeit der Veranstaltung "Lean Maintenance Management" wird entsprechend im Rahmen des "neuen" Moduls "Unternehmensimmobilien" angerechnet. Zur Vervollständigung dieses Moduls sind für folgende Lehrveranstaltungen noch Studienleistungen zu erbringen: Fabrikplanung und Fabrikbetrieb sowie Industrial Services.

Zulassung zur Masterarbeit

 

 

Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 60 LP erworben hat und wer im Themengebiet des zugeordneten Pflichtmoduls die entsprechenden Kompetenzen erworben hat. Mit Bestehen der entsprechenden Modulprüfung ist der Nachweis erbracht.

Bearbeitungszeitraum

Sofern Du die erforderlichen 60 LP bereits erbracht hast und Deine Masterarbeit ab dem WS20/21 anmeldest, gilt für Dich ein verlängerter Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten nach § 16 Abs. 5 Master-PO IFMT.

Die Vorlesungen "Flächenmanagement" und "IT im FM" werden im WS20/21 letztmalig angeboten und sollten daher zwingend absolviert werden.

Aufgrund des neuen Studienverlaufsplan "Immobilien und Facilities - Management und Technik" wechselt die Veranstaltung "Industrielles Flächen- und Anlagemanagement (entspricht Fabrikplanung und -betrieb des 2. Fachsemesters IFMT)" in das Sommersemester. Im Rahmen des Übergangs wird die Veranstaltung letztmalig im WS20/21 angeboten und sollte daher zwingend absolviert werden. Nächste Möglichkeit diese Veranstaltung zu besuchen besteht erst wieder im SoSe22. (Die Veranstaltung wird im SoSe21 NICHT angeboten werden!)

Alle Lehrveranstaltungen werden an Blockterminen stattfinden. Bitte beachtet hierzu die Hinweise in den entsprechenden OLAT-Kursen.

Auf einen Blick
AbschlussM.Sc. Facility Management
Studienzeit4 Semester
Leistungspkt.120 LP
SpracheDeutsch/Englisch
StudienartPräsenz
ZeitaufwandVollzeit
StudienbeginnWintersemester
Akkreditierung2020-2028
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